Allgemeine Geschäftsbedingungen der ITproject GmbH
Geltungsbereich: Diese Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartner.
Preise: Die Gültigkeit sämtlicher Anbote der ITproject GmbH ist freibleibend und sind Preisänderungen durch Änderung der Marktsituation, Verteuerung von Zukaufsteilen, Devisenkursänderungen etc. ausdrücklich vorbehalten. Bei Bestellungen unter € 80.- werden € 9.- Mindermengenzuschlag in Rechnung gestellt.
Zahlung: Rechnungen sind unverzüglich zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 16 % an Verzugszinsen vereinbart und verpflichtet sich der Vertragspartner, sämtliche der Mahnung und Forderungsbetreibung anfallenden Kosten, Gebühren und Spesen (Inkasso) zu bezahlen.
Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum der ITproject GmbH.
Gewährleistung/ Schadenersatz: Allfällige Mängel sind innerhalb einer Frist von 48 Stunden nach Eintreffen der Ware oder Bezug der Leistung schriftlich zu rügen. Warenrücksendungen haben in Originalverpackung zu erfolgen. Sollten tatsächlich berechtigte Gewährleistungsansprüche vorliegen, ist der Käufer / Leistungsempfänger verpflichtet, vor Inanspruchnahme der ITproject GmbH die Durchsetzung seiner Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten an die ITproject GmbH zu versuchen. Die ITproject GmbH wird diesen Lieferanten nach Aufforderung innert einer Frist von 5 Tagen dem Kunden / Leistungsempfänger bekannt geben und ihrerseits die entsprechenden Gewährleistungsansprüche zur Geltendmachung gegen den Lieferanten an den Kunden / Leistungsempfänger abtreten. Der Kunde / Leistungsempfänger nimmt zur Kenntnis, dass nach dem Stand der Technik Fehler bei Softwareprogrammen nicht auszuschließen sind und übernimmt dee ITproject GmbH die Gewährleistung hinsichtlich gelieferter Softwareprogramme, die von ihr erstellt worden sind lediglich insoweit, als diese prinzipiell brauchbar sind.
Für Fremdprodukte übernimmt die ITproject GmbH keinerlei Gewährleistung. Der Kunde / Lieferant verzichtet gegenüber der ITproject GmbH auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art.
Gerichtsstand / Erfüllungsort: Als Gerichtsstand gilt Linz und als Erfüllungsort Steyregg. Es wird österreichisches Recht vereinbart.
Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
Geltungsbereich: Diese Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartner.
Preise: Die Gültigkeit sämtlicher Anbote der ITproject GmbH ist freibleibend und sind Preisänderungen durch Änderung der Marktsituation, Verteuerung von Zukaufsteilen, Devisenkursänderungen etc. ausdrücklich vorbehalten. Bei Bestellungen unter € 80.- werden € 9.- Mindermengenzuschlag in Rechnung gestellt.
Zahlung: Rechnungen sind unverzüglich zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 16 % an Verzugszinsen vereinbart und verpflichtet sich der Vertragspartner, sämtliche der Mahnung und Forderungsbetreibung anfallenden Kosten, Gebühren und Spesen (Inkasso) zu bezahlen.
Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum der ITproject GmbH.
Gewährleistung/ Schadenersatz: Allfällige Mängel sind innerhalb einer Frist von 48 Stunden nach Eintreffen der Ware oder Bezug der Leistung schriftlich zu rügen. Warenrücksendungen haben in Originalverpackung zu erfolgen. Sollten tatsächlich berechtigte Gewährleistungsansprüche vorliegen, ist der Käufer / Leistungsempfänger verpflichtet, vor Inanspruchnahme der ITproject GmbH die Durchsetzung seiner Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten an die ITproject GmbH zu versuchen. Die ITproject GmbH wird diesen Lieferanten nach Aufforderung innert einer Frist von 5 Tagen dem Kunden / Leistungsempfänger bekannt geben und ihrerseits die entsprechenden Gewährleistungsansprüche zur Geltendmachung gegen den Lieferanten an den Kunden / Leistungsempfänger abtreten. Der Kunde / Leistungsempfänger nimmt zur Kenntnis, dass nach dem Stand der Technik Fehler bei Softwareprogrammen nicht auszuschließen sind und übernimmt dee ITproject GmbH die Gewährleistung hinsichtlich gelieferter Softwareprogramme, die von ihr erstellt worden sind lediglich insoweit, als diese prinzipiell brauchbar sind.
Für Fremdprodukte übernimmt die ITproject GmbH keinerlei Gewährleistung. Der Kunde / Lieferant verzichtet gegenüber der ITproject GmbH auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art.
Gerichtsstand / Erfüllungsort: Als Gerichtsstand gilt Linz und als Erfüllungsort Steyregg. Es wird österreichisches Recht vereinbart.
Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.